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50-€-Sachbezug und 60-€-Aufmerksamkeit: der Unterschied

Der monatliche Sachbezug und die Aufmerksamkeit zu einem persönlichen Anlass können beide zusätzlichen Wert schaffen. Sie sollten jedoch weder sprachlich noch in der Verwaltung vermischt werden.

Der monatliche Sachbezug

Sachbezüge können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 50 € pro Kalendermonat außer Ansatz bleiben. Bei Gutscheinen und Geldkarten ist unter anderem wichtig, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und die gesetzlichen Einschränkungen erfüllen.

Bei den 50 € handelt es sich um eine Freigrenze. Eine saubere Budgetsteuerung hilft deshalb, unbeabsichtigte Überschreitungen zu vermeiden.

Die Aufmerksamkeit zum persönlichen Anlass

Sachzuwendungen bis 60 € können bei einem besonderen persönlichen Ereignis als Aufmerksamkeit gelten. Typische Beispiele sind ein Geburtstag, eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder eine bestandene Prüfung.

Eine Geldzahlung ist keine Aufmerksamkeit in diesem Sinne. Außerdem sollte der konkrete Anlass dokumentiert werden.

Warum die Trennung wichtig ist

Beide Leistungen haben einen anderen Rhythmus: Der Sachbezug ist monatlich, die Aufmerksamkeit anlassbezogen. Eine Plattform sollte beide Budgets deshalb sichtbar trennen und trotzdem in einer gemeinsamen Nutzeroberfläche zugänglich machen.

Machen wir daraus ein Benefit-Paket für Ihr Team.

Wir zeigen Ihnen, wie die passenden Leistungen in Portal und App zusammenfinden.

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